Wirtschaftsprüfung
Aus gesetzlichen oder statutarischen Gründen können Sie verpflichtet sein, den Abschluss Ihrer Gesellschaft oder Ihrer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, von einer unabhängigen Revisionsstelle prüfen zu lassen. Dank der langjährigen Erfahrung und der geprüften Fachkompetenz unserer Revisionsleiter stellen wir sicher, dass bei der Prüfung alle relevanten Regelungen und Vorgaben eingehalten werden. Sie und Ihre Ansprechgruppen können die jeweiligen Abschlüsse versichert genehmigen.
- Revisionen von juristischen Personen als zugelassene Revisionsexperten
- Revisionen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Gemeinden
- Spezialprüfungen (Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Gründungsprüfungen, Prüfungen von Fusionen)